Werblow Kurierdienst
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Werblow Kurierdienst: Kündigung per Botendienst

Werblow Kurierdienst ist Ihr zuverlässiger und seriöser Bote für Kündigungen (Mahnungen, Eigenbedarfskündigungen, Aufhebungsverträge) und viele weitere wichtige Dokumente, die fristgerecht und persönlich zugestellt werden müssen. Wir arbeiten seit mehreren Jahren erfolgreich mit regionalen Unternehmen auf diesem Gebiet der Botendienste zusammen und besitzen mittlerweile einen festen Kundenstamm im Raum Paderborn und Umgebung. Gerne übernehmen wir auch für Sie solche Zustellungsaufträge.

Warum sollte man für eine Kündigung die Zustellung durch Boten nutzen?

Ein Kündigungsschreiben muss "zugehen", zustellen allein reicht nicht!                     Den Zugang einer Kündigung muss derjenige beweisen, der sich auf den wirksamen Zugang beruft (z.B. Arbeitgeber, Vermieter, Verbraucher der einen Vertrag kündigt). Eine Kündigung per Post zustellen zu lassen stellt keinen sicheren fristgerechten Kündigungszugang dar                                                                                          Warum ist die fristgerechte Zustellung per Kurier oder Bote sicherer als per Post?    Ein Einschreiben mit Rückschein muss persönlich ausgehändigt werden. Wird der Empfänger nicht angetroffen, wird im Briefkasten eine Benachrichtigung zur Abholung beim Postamt hinterlassen. Wenn jetzt das Schreiben nicht oder zu spät abgeholt wird, dann können leicht Vertrags- bzw. Kündigungsfristen versäumt werden. Das Einwurf-Einschreiben wird nicht persönlich übergeben. Hier vermerkt der Postbote bzw. Briefzusteller lediglich den Einwurf des Schreibens in den Briefkasten auf einem Auslieferungsbeleg. Auf diesem Beleg bestätigt zwar der Postmitarbeiter die Zustellung mit seiner Unterschrift und Datumsangabe, allerdings ist dies kein Urkundenbeweis.Denn es bestehen Nachweisschwierigkeiten in Bezug auf den Inhalt des Einschreibens, da der Empfänger behaupten könnte, dass dem Schreiben nur eine Einladung zur Betriebsversammlung bzw. ein leeres Blatt Papier beigefügt war. Um diese Aussage in rechtlich ausreichender Form zu widerlegen, müsste der Postmitarbeiter den Inhalt des Schreibens bezeugen können und was er bei einem verschlossenen Brief aber nicht kann.  Einfach zu behaupten, dass die Kündigung nicht eingegangen sei, mag reichen, wenn es keinerlei Belege gibt. Sobald aber unser Bote als glaubhafter Zeuge auftritt, kann der fristgerechte Zugang zweifelsfrei bewiesen werden.                                                     Der Bote muss deshalbdabei sein, wenn der Arbeitgeber die Kündigung in den Briefumschlag steckt.

Danach übernimmt Werblow Kurierdienst die fristgerechte und persönliche Aushändigung der wichtigen Willenserklärungen (z.B. Kündigung, Mahnung, Anfechtung, Widerruf etc.) an den Empfänger. Sobald die fristgerechte Zustellung abgeschlossen ist, bekommt der Auftraggeber zusätzlich einen detaillierten Zustellnachweis mit allen wichtigen Daten. (Sofern möglich und der Empfänger einwilligt, lassen wir uns den Empfang darüber hinaus schriftlich bestätigen.)

 

 

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